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Gutachten.org

Gutachten.org: Dein Experte für

Immobiliengutachten

Von der steueroptimierenden Restnutzungsdauer über die

Kaufpreisaufteilung bis zum bankfesten Verkehrswertgutachten -

Gutachten.org begleitet euch als immocation-Community ganzheitlich

bei der Portfolio-Optimierung.

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Steuerlast sofort & dauerhaft senken
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Bundesweit

Was die Standard-AfA dein

Portfolio kostet

Das Finanzamt schreibt Gebäude standardmäßig über 50 Jahre ab - unabhängig vom

tatsächlichen Zustand. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

korrigiert das legal und dauerhaft.

Szenario Restnutzungsdauer AfA / Jahr Vorteil ggü. Standard
Standard-AfA (2 %)
Gebäudewert 800.000 €
50 Jahre 16.000 € -
Mit Restnutzungsdauer-Gutachten 30 Jahre 26.640 € + 10.640 €
Mit Restnutzungsdauer-Gutachten 25 Jahre 32.000 € + 16.000 €
Mit Restnutzungsdauer-Gutachten 15 Jahre 53.333 € + 37.333 €

Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 42 % entspricht der 15-Jahre-Vorteil einem jährlichen Liquiditätszuwachs von ca. 15.700 € — pro Objekt.

Dein Restnutzungsdauer-

Gutachten - direkt anfragen

Individuell. Zertifiziert. BFH-konform. Kostenlose Ersteinschätzung & individuelle Beratung.

  • DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
  • Individuelle Analyse nach ImmoWertV - keine Schablonengutachten
  • BFH-konform nach aktueller Rechtssprechung
  • Persönliche Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation (empfohlen)
  • Bundesweit: Berlin, Dresden, Frankfurt, Hamburg, Köln, Bremen u.v.m.
  • Rückwirkend möglich für noch nicht bestandskräftige Bescheide

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Gutachten.org wäre unsere Empfehlung.

Die machen das super – best in class.

Stefan (Gründer immocation) im Steuerwebinar

Alles, was ihr als

Immobilieninvestoren

braucht.

 

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Kaufpreisaufteilung

Das Finanzamt teilt Kaufpreise oft zu ungünstig auf. Ein Gutachten korrigiert das - und erhöht eure AfA-Basis dauerhaft.

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Verkehrswertgutachten

Behörden- und gerichtstaugliche Marktwertermittlung - für Ankauf, Scheidung, Erbschaft oder Bankfinanzierung.

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AfA-Rechtsdurchsetzung

Finanzamt lehnt euer Gutachten ab? afa-recht.de übernimmt Einspruch und Klage - transparent, mit Festpreis.

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Weitere Gutachten und Leistungen findest du hier: Weitere Leistungen → 

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Typische Fragen zum Thema Restnutzungsdauergutachten aus der Community

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

 

Die Rechtslage ist nach aktueller BFH-Rechtsprechung klar auf Seiten des Steuerpflichtigen: Ein methodisch ordnungsgemäßes Gutachten nach ImmoWertV darf vom Finanzamt nicht pauschal zurückgewiesen werden (Az. IX R 14/23). Das einschränkende BMF-Schreiben wurde zum 01.12.2025 aufgehoben – es gelten ausschließlich die BFH-Grundsätze. Die Gutachten von Gutachten.org werden gezielt nach diesen Anforderungen erstellt; bei Rückfragen des Finanzamts unterstützt das Team bei der Argumentation.

Was passiert, wenn das Finanzamt ablehnt?

 

Zunächst unterstützt das Gutachter-Team inhaltlich bei der Argumentation. Optional, auf Wunsch, übernimmt die Partnerkanzlei (EVATAX & Legal - Steuerberater Sascha Matussek und Rechtsanwalt Dr. Christopher Hahn) die Finanzamts-Kommunikation. Sie prüfen den Bescheid, legen Einspruch ein und vertreten euch notfalls vor dem Finanzgericht.

Wie lange dauert die Erstellung?

 

Ersteinschätzung kostenlos innerhalb von 24 Stunden. Das vollständige Gutachten inklusive Ortsbesichtigung dauert typischerweise 1–3 Wochen, je nach Objekt und Region.

Funktioniert das auch rückwirkend?

 

Ja - unter bestimmten Voraussetzungen können Gutachten auch für bereits abgegebene Steuererklärungen geltend gemacht werden, solange diese noch nicht bestandskräftig sind. Das Team prüft das individuell im Erstgespräch.

Ab wann lohnt sich ein Gutachten?

 

Als Faustregel: ab ca. 50.000 € Gebäudewert und Baujahr vor 2000. Besonders bei Modernisierungsrückstand, energetischen Defiziten oder Altbausubstanz ist das Potenzial groß. Kostenlose Prüfung im Erstgespräch.

Wo gilt der Community-Rabatt?

 

Der Code imc26 gilt für alle Leistungen - Restnutzungsdauer-Gutachten, Kaufpreisaufteilung, Verkehrswertgutachten und Rechtsbetreuung. Einfach bei der Bezahlung angeben.

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